zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie 2014 - 2022 (Gültigkeitsdatum 16.11.2021) der LAG Obst-und Gemüseregion Eferding für die LEADER Periode 2014-2022 (2023)
Nachstehend angeführtes Projektauswahlverfahren kommt bei der Bewertung und Beurteilung von zur Förderung in LEADER eingereichten Projekten in der LAG Obst-und Gemüseregion Eferding zur Anwendung. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Projektauswahlgremiums, das dieses Verfahren anwendet, ist in den Statuten des Regionalentwicklungsverbandes Eferding und in der Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums geregelt. Alle Projekte, Projektideen, Förderanfragen und Förderanträge, die an die Geschäftsstelle der LAG gerichtet werden bzw. von denen die Geschäftsstelle Kenntnis erlangt, unterliegen einem einheitlichen Auswahl-verfahren.
1. Vorprüfung
Die Vorprüfung dient als Arbeitsauftrag für das LAG-Management, die Projektwerber/innen bei der detaillierten Ausarbeitung des Projektes zu beraten und zu betreuen. Die Vorprüfung gleicht einer Checkliste und wird vom LAG-Management gemeinsam mit dem Projektauswahlgremium diskutiert und ausgefüllt. In dringenden Fällen kann die Vorprüfung mit dem Projektauswahlgremium auch in schriftlicher Form erledigt werden. Eine Zusammenfassung der Beratung ist den Projektwerber/innen in schriftlicher Form zu übermitteln und ev. in einem persönlichen Gespräch zu erläutern.
Bei Kleinprojekten erfolgt die Vorprüfung durch das LAG-Management ohne Einbindung des Projektauswahlgremiums.
Die Vorprüfung beinhaltet folgende Kriterien:
- Das Projekt entspricht der Lokalen Entwicklungsstrategie 2014 – 2022 (Gültigkeitsdatum 16.11.2021)
- Welchem Aktionsfeld ist das Projekt zugeordnet?
Fördervolumen
- Wie hoch ist das angefragte Fördervolumen?
- Ist eine Abwicklung innerhalb Leader mit diesem Fördervolumen möglich? (zu hoch?)
- Gibt es andere Fördermöglichkeiten, die genutzt werden können?
Regionsbezug
- Ist die regionale Projektrelevanz gegeben?
Synergien / Kooperationen
- Sind bereits Kooperationen angedacht?
- Gibt es noch Empfehlungen für weitere Kooperationen durch das PAG?
Empfehlungen / Arbeitsauftrag
- Empfehlungen zu behördlichen Vorgaben / notwendige Unterlagen
- Anpassungsempfehlungen
- Weitere Vorgehensweise / Auftrag an LAG-Management
2. Projektauswahl
Die tatsächliche Projektauswahl erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Projektauswahlgremiums. Die Projektwerber/innen stellen kurz das zur Förderung eingereichte Projekt im Gremium vor und stehen für Fragen zur Verfügung. In Abwesenheit der Projektwerber/innen werden die jeweiligen Projekte auf Basis eines einheitlich vorgegebenen Kriterienblattes von jedem Mitglied des Projektauswahlgremiums einzeln bewertet. Bei Kleinprojekten erfolgt keine Punktevergabe. Im vereinfachten Auswahlverfahren werden die Projekte anhand der Auswahlkriterien gemeinsam diskutiert und mittels Abstimmung wird eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit getroffen.
Das Ergebnis der Auswertung und der Inhalt der Beratung werden den Projektwerber/innen und der zuständigen Förderstelle zusammengefasst und in schriftlicher Form mitgeteilt. Das Formblatt beinhaltet Angaben zum Projektnamen, Projektwerber/in, Datum der Entscheidungsfindung, Befangenheiten und Angaben zur Erfüllung der erforderlichen Zusammensetzung des Projektauswahlgremiums (Zivilgesellschaft, Anteil Frauen).
Formelle Kriterien
- Trägt maßgeblich zur Zielerreichung der LES 2014 - 2022 (Gültigkeitsdatum 16.11.2021) bei
- Leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans
- Regelungen zur Kostenplausibilisierung, das Vergaberecht und sonstige rechtliche Vorgaben werden eingehalten
- Nachweis der fachlichen Qualität liegt vor
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts ist gegeben (bei wertschöpfenden Projekten)
- Kostenkalkulation ist plausibel
- Finanzierung des Projektes ist gewährleistet
Qualitätskriterien
NACHHALTIGKEIT
Ökologische Nachhaltigkeit
- Das Projekt unterstützt eine Lebensweise, die die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren.
Ökonomische Nachhaltigkeit
- Das Projekt ist so angelegt, dass es nachhaltig weiterbetrieben werden kann
- Das Projekt schafft bzw. erhält Arbeitsplätze in der Region
Soziale Nachhaltigkeit
- Das Projekt unterstützt die intergenerationelle Verteilungsgerechtigkeit
- Das Projekt unterstützt die Inklusion aller in der Region lebenden Menschen
VERBINDUNG MEHRERER SEKTOREN
- Das Projekt hat Auswirkungen auf mehrere Sektoren
- Das Projekt wird als Kooperation mehrerer Sektoren durchgeführt
INNOVATION
- Wird dieses Projekt zum ersten Mal umgesetzt:
- im eigenen Umfeld
- in der Gemeinde bzw. Region
- in OÖ.
KOOPERATION
- Das Projekt baut auf Vernetzung mehrerer Akteure auf
- Im Projektteam arbeiten Personen aus unterschiedlichen Vereinen und Institutionen zusammen
- Das Projekt ist überregional bzw. transnational
GLEICHSTELLUNGSORIENTIERUNG
- Das Projekt trägt zur Förderung der Frauen in der Region bei.
- Das Projekt entspricht den Prinzipien des Gender Mainstreaming.
JUGEND
- Das Projekt beruht auf einer Idee von Jugendlichen oder direkt mit und für Jugendliche tätigen Organisation/Institution
- In der Projektausarbeitung und –umsetzung sind Jugendliche beteiligt
KLIMASCHUTZ UND ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
- Das Projekt trägt zum Schutz des Klimas bei bzw. lässt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erkennen.
LANDESAUSSTELLUNG 2022
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur professionellen Ausrichtung der Region auf die Landesausstellung 2022
Weitere Empfehlungen
FÖRDERSÄTZE der LEADER-Region Eferding LAG Obst-und Gemüseregion Eferding
- Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Bewertung durch das Projektauswahlgremium (PAG).
- Es wird zwischen wertschöpfenden und nicht wertschöpfenden Projekten unterschieden.
- Die Festlegung der Förderhöhe kann sich auch auf Teilbereiche des Projektes beschränken, wenn z.B. bestimmte Leistungen von einer anderen Förderstelle außerhalb von LEADER gefördert werden könnten oder dem Projektauswahlgremium nicht sinnvoll erscheinen.
- Die Bestimmungen des Beihilfenrechts sind auf jeden Fall einzuhalten.
- Die allgemeinen Bestimmungen der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sind einzuhalten.
- Die Förderhöhe wird auf dem zusammenfassenden Ergebnisblatt der PAG Entscheidung vermerkt.
In der Region Eferding gelten für LEADER-Projekte folgende Fördersätze:
Direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Direkt wertschöpfende Maßnahmen):
40 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Einhaltung der ‚de minimis‘-Regel lt. Richtlinie verpflichtend
Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Indirekt wertschöpfende Maßnahmen):
60 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Bildung (Konzeptionierung und Durchführung, Lernende Regionen und Lebenslanges Lernen) sowie Projekte zu folgenden Querschnittszielen: Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität:
80 % Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für investive Maßnahmen
Kleinprojekte lt. Richtlinie:
80 % Förderung, Projektkostenuntergrenze € 1.000,-
Interregionale und transnationale Kooperationsprojekte:
80 % Förderung für Anbahnungsprojekte; die Umsetzung der Projekte wird mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen gefördert.
Sofern ein in LEADER beantragtes Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, der Landesrichtlinie zu LE 14-20 oder direkt aus dem Programm für ländliche Entwicklung) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewendet.
Pro Projekt ist eine Maximalförderung von € 200.000,-- (de minimis) möglich.